Impressum

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

Fahrdienst Koller

Taxi und Mietwagenunternehmen Ahrensburg

Inh.  Alina Koller

Amrumstieg 2

22926 Ahrensburg

Fahrdienst Koller

Airport Shuttle Koller

Hamburg & Lübeck

Koller Premium Tours

Willy-Brandt-Allee 31 A

23554 Lübeck

Fahrdienst Koller

Taxi und Mietwagenunternehmen Hamburg

Koller Premium Tours

Heideblöck 21

22115 Hamburg

Telefon:    +49 4102 2049209

Telefax:    +49 4102 2049210

web:         www.fahrdienst-koller.com

e-mail:     info@fahrdienst-koller.com

Umsatzsteuer-ID:     DE297013690

Unsere Bankverbindung:

Bank: N26

Kontoinhaber: Koller

IBAN: DE73100110012628239981

BIC: NTSBDEB1XXX


Genehmigungsbehörde und Aufsichtsbehörde:

Landkreis Schleswig-Flensburg

Straßenverkehrsbehörde

Flensburger Straße 7

24837 Schleswig

Internet: http://www.schleswig-flensburg.de

Straßenverkehrsbehörde Verkehrsaufsicht für Taxi/Mietwagen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fahrdienst Koller

Stand: 01.01.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beförderungsleistungen der Firma Fahrdienst Koller, Amrumstieg 2, 22926 Ahrensburg.

Sie gelten unabhängig davon, ob die Buchung telefonisch, schriftlich, per E Mail, per Messenger oder online erfolgt.

Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Vertragsabschluss

Ein Beförderungsvertrag kommt zustande, sobald

  • Fahrdienst Koller eine Buchung ausdrücklich bestätigt oder

  • die Beförderung nach erfolgter Buchungsbestätigung angetreten wird.

Angebote von Fahrdienst Koller sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die Buchungsbestätigung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Leistungsumfang

Fahrdienst Koller erbringt individuelle, termingebundene Personenbeförderungsleistungen mit firmeneigenen Fahrzeugen und Fahrern.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell oder eine bestimmte Fahrzeugausstattung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die Preise je Fahrt.

Die Zahlung erfolgt bar, per Karte oder über angebotene elektronische Zahlungsmittel.

Kommt es vor Ort zu Zahlungsproblemen, bleibt der Zahlungsanspruch bestehen.

5. Abholung, Wartezeiten und Ablauf

5.1 Termingebundene Abholungen

Bei termingebundenen Fahrten steht der Fahrer zum vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort bereit.

Der Kunde ist verpflichtet, zu diesem Zeitpunkt abholbereit zu sein.

5.2 Ankunftsabhängige Abholungen

Bei Abholungen, die von einer Ankunft abhängen, insbesondere bei Flügen, Bahn oder Schiff, richtet sich der Abholzeitpunkt nach dem tatsächlichen Eintreten dieses Ereignisses.

Der Kunde ist verpflichtet, korrekte Angaben wie Flugnummer, Ankunftszeit und Terminal zu übermitteln.

5.3 Wartezeiten

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt bei ankunftsabhängigen Abholungen:

Der Fahrer steht bis zu 45 Minuten nach dem maßgeblichen Ereignis zur Verfügung.

Ab diesem Zeitpunkt ist eine kostenfreie Wartezeit von bis zu 30 Minuten eingeplant.

Nach Ablauf der kostenfreien Wartezeit kann zusätzliche Wartezeit berechnet werden oder die Abholung entfallen.

Eine maximale Gesamtwartezeit von 90 Minuten wird nicht überschritten.
Nach Ablauf dieser Zeit endet die Leistungspflicht von Fahrdienst Koller.

5.4 Abholort und Erreichbarkeit

Der Kunde ist verpflichtet, sich am vereinbarten Abholort aufzuhalten und telefonisch erreichbar zu sein.

Abweichungen vom vereinbarten Abholort, insbesondere falsche Terminals, Ausgänge oder Ebenen, gehen zu Lasten des Kunden.

Kann der Kunde trotz angemessener Wartezeit nicht angetroffen werden, gilt die Abholung als fehlgeschlagen.
Der Vergütungsanspruch von Fahrdienst Koller bleibt in diesem Fall bestehen.

5.5 Verzögerungen im Ankunftsbereich

Verzögerungen, die nach der tatsächlichen Ankunft entstehen, insbesondere durch Gepäckschäden, Gepäckverlust, Schadensmeldungen, Zoll oder Sicherheitskontrollen, außergewöhnlich lange Gepäckausgaben oder vergleichbare Vorgänge, liegen außerhalb des Einflussbereichs von Fahrdienst Koller.

Solche Verzögerungen begründen keinen Anspruch auf eine Verlängerung der vereinbarten oder kostenfreien Wartezeit.

Maßgeblich für die Berechnung der Wartezeit ist ausschließlich der Zeitpunkt der tatsächlichen Ankunft des Verkehrsmittels.

Der Kunde ist verpflichtet, den Fahrer über absehbare Verzögerungen unverzüglich zu informieren.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

  • korrekte Buchungsangaben zu machen

  • Änderungen oder Verzögerungen unverzüglich mitzuteilen

  • pünktlich am Abholort zu erscheinen

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

7. Stornierungen

Stornierungen von Einzelbuchungen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt kostenfrei möglich.

Bei späteren Stornierungen oder bei Nichtantritt der Fahrt wird der volle vereinbarte Fahrpreis fällig.

Bei Hin und Rückfahrten gelten die einzelnen Fahrten jeweils als eigenständige Leistungen.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Fahrdienst Koller kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.1 Wiederkehrende Beförderungen und Daueraufträge

Bei wiederkehrenden Beförderungen, regelmäßigen Fahrten oder Daueraufträgen erfolgt die Kalkulation auf Grundlage des vom Kunden mitgeteilten voraussichtlichen Beförderungsumfangs.

Die Preisgestaltung kann hierbei insbesondere die erforderliche Kapazitätsvorhaltung von Fahrzeugen und Fahrpersonal sowie den organisatorischen Dispositionsaufwand berücksichtigen.

7.2 Mitteilungspflichten bei wiederkehrenden Beförderungen

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind die geplanten Beförderungstermine der jeweiligen Beförderungswoche spätestens 21 Kalendertage vor Beginn der betreffenden Woche vollständig mitzuteilen.

Die Mitteilung muss alle benötigten Beförderungstage sowie die jeweiligen Hin- und Rückfahrtzeiten enthalten.

Spätere Änderungen oder Ergänzungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Ein Anspruch auf Durchführung zusätzlich angefragter oder verspätet mitgeteilter Fahrten besteht ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.

7.3 Stornierungen bei wiederkehrenden Beförderungen

Stornierungen einzelner Beförderungstage innerhalb wiederkehrender Beförderungen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt kostenfrei möglich.

Bei späteren Stornierungen, kurzfristigen Absagen oder bei Nichtantritt der Fahrt wird der volle vereinbarte Fahrpreis fällig.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Fahrdienst Koller kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.4 Erhebliche Abweichungen vom mitgeteilten Beförderungsumfang

Unterschreitet die tatsächliche Inanspruchnahme der Beförderungsleistungen den bei Vertragsschluss oder Angebotserstellung zugrunde gelegten Beförderungsumfang über einen Zeitraum von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monaten erheblich, ist Fahrdienst Koller berechtigt, die Kalkulation und Preisgestaltung für die Zukunft zu überprüfen.

Eine erhebliche Unterschreitung liegt insbesondere vor, wenn die tatsächliche Anzahl der Beförderungstage mehr als 20 Prozent unter dem bei Vertragsschluss oder Angebotserstellung zugrunde gelegten Beförderungsumfang liegt.

Hintergrund ist, dass bei wiederkehrenden Beförderungen die Preisgestaltung regelmäßig auf Grundlage des vom Kunden mitgeteilten Beförderungsumfangs erfolgt und hierbei insbesondere die Vorhaltung von Fahrzeugen, Fahrpersonal sowie die hierfür erforderlichen betrieblichen Kapazitäten berücksichtigt werden.

Kommt es zu einer erheblichen und dauerhaften Unterschreitung des zugrunde gelegten Beförderungsumfangs, kann dies die wirtschaftliche Grundlage der ursprünglichen Kalkulation wesentlich verändern.

Kommt eine Einigung über eine Anpassung der Vertragsgrundlage nicht zustande, ist Fahrdienst Koller berechtigt, die Vereinbarung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich zu kündigen.

8. Personenanzahl, Gepäck und Sondergepäck

Die angegebene Personenanzahl sowie das angemeldete Gepäck sind Bestandteil der Buchung.

Abweichungen, insbesondere zusätzliche Personen, Sondergepäck oder nicht angemeldete Tiere, können zur Ablehnung der Beförderung führen.

Ein Anspruch auf Durchführung der Fahrt besteht in diesem Fall nicht.

Für Inhalt, Wert oder Beschaffenheit des mitgeführten Gepäcks wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.

9. Beförderung von Tieren

Tiere dürfen ausschließlich in geeigneten Transportboxen befördert werden.

Der Kunde haftet für alle durch Tiere verursachten Schäden oder Verunreinigungen.

10. Schäden, Verunreinigungen und Sonderreinigung

Der Kunde haftet für Schäden oder Verunreinigungen, die durch ihn, mitreisende Personen, Tiere oder mitgeführte Gegenstände verursacht werden.

Dies gilt insbesondere für Verschmutzungen durch Erbrechen, Flüssigkeiten oder andere Substanzen.

Fahrdienst Koller ist berechtigt, neben den Reinigungskosten auch Ausfallzeiten geltend zu machen.

11. Haftung

Fahrdienst Koller haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fahrdienst Koller nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für Verspätungen aufgrund von Verkehrsaufkommen, Wetter, höherer Gewalt oder behördlichen Maßnahmen wird keine Haftung übernommen.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Beförderungsleistung verarbeitet.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen unter
https://www.fahrdienst-koller.com/datenschutz

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Fahrdienst Koller.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.