Impressum

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

Fahrdienst Koller

Taxi und Mietwagenunternehmen Ahrensburg

Inh.  Alina Koller

Amrumstieg 2

22926 Ahrensburg

Fahrdienst Koller

Airport Shuttle Koller

Hamburg & Lübeck

Koller Premium Tours

Willy-Brandt-Allee 31 A

23554 Lübeck

Fahrdienst Koller

Taxi und Mietwagenunternehmen Hamburg

Koller Premium Tours

Heideblöck 21

22115 Hamburg

Telefon:    +49 4102 2049209

Telefax:    +49 4102 2049210

web:         www.fahrdienst-koller.com

e-mail:     info@fahrdienst-koller.com

Umsatzsteuer-ID:     DE297013690

Unsere Bankverbindung:

Bank: N26

Kontoinhaber: Koller

IBAN: DE73100110012628239981

BIC: NTSBDEB1XXX


Genehmigungsbehörde und Aufsichtsbehörde:

Landkreis Schleswig-Flensburg

Straßenverkehrsbehörde

Flensburger Straße 7

24837 Schleswig

Internet: http://www.schleswig-flensburg.de

Straßenverkehrsbehörde Verkehrsaufsicht für Taxi/Mietwagen


 

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Anmeldung

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Fahrdienst Koller und den Kunden der von Fahrdienst Koller angebotenen Beförderungsleistungen in der Person- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen dem Fahrdienst Koller sichtbar ausgehängt und in den Fahrzeugen von Fahrdienst Koller zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Fahrdienst Koller sie schriftlich akzeptiert hat.

 

Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag

1. Fahrdienst Koller nimmt Fahraufträge telefonisch oder per E-mail zu den aktuellen Konditionen an. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn Fahrdienst Koller entweder diesen Auftrag schriftlich im voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird.

 

2. Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof, Hafen oder Abholungen ab Flughäfen, Schiffen oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. Insbesondere bei Abholung an Flughäfen ist die Ankunftszeit, die Flugnummer und der Terminal anzugeben. Eine Änderung bezüglich der Fahrt ist unverzüglich Fahrdienst Koller mitzuteilen. Fahrdienst Koller bleibt es vorbehalten, den gebuchten Transfer in seinen Abfahrzeiten zu ändern bzw. zu stornieren wenn dieser aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr durchführbar ist. Dies gilt bei nicht vorhersehbarer Änderungen der Ankunftszeiten bez. Abflugzeiten der Flüge durch den Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft.

Die Abholung erfolgt generell vom Ankunftsterminal des Flughafens. Die Transferteilnehmer haben sich im Ausgangsbereich bereitzuhalten. Bei früher gelandeten Maschinen kann nur die planmäßige Ankunftszeit berücksichtigt werden. Bei umgeleiteten Maschinen verfällt der Anspruch auf Abholung.

 

3. Bei Rücktritt des Reisenden gelten folgende Gebühren:
 

  • bis 3 Tage vor Reiseantritt 25 Prozent der Transfergebühren

  • bis 24 Stunden vor Reiseantritt 50 Prozent der Transfergebühren

  • Bei Nichterscheinen am Abfahrtstag werden 100 Prozent der Transfergebühren/Festpreises fällig

 

4. Änderungen von vereinbarten Abholzeiten, aus welchem Grund auch immer, sind Fahrdienst Koller unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden. Der Fahrer von Fahrdienst Koller steht zu der vereinbarten Abholzeit am jeweiligen Terminal, Meetingpoint oder dem zuvor vereinbarten Treffpunkt mit oder ohne Namensschild / Firmenlogo.

Dort wartet er kostenfrei 60 Minuten nach der Landung. Jede weitere 30 Minuten werden mit 20€ Aufschlag zum Beförderungspreis hinzugerechnet.

Sollte nach Ablauf der 60 minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast zustande gekommen sein, tritt der Fahrer die Rückfahrt nach Ahrensburg zum Betriebssitz ohne Fahrgast an. Die Leistung von Fahrdienst Koller gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig.

 

Zahlungsvereinbarung

Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und beinhalten 19 % Umsatzsteuer. Fähren, Tunnelgebühren etc. sind nicht im Fahrpreis enthalten und werden hinzugerechnet.

Als Zahlungsmittel haben Sie folgende Optionen:

  • Bargeld im Fahrzeug

  • EC-Karte

  • Kreditkarte

  • Stripe

  • PayPal

  • vorab Überweisung

 

Beförderung von Personen und Sachen

1. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäde

 

2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist Fahrdienst Koller freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.

 

3. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn Fahrdienst Koller natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.

 

4. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von Fahrdienst Koller untersagt.


5. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird Fahrdienst Koller dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird von Fahrdienst Koller in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies Fahrdienst Koller direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.

 

Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung

1. Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch Fahrdienst Koller in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch Fahrdienst Koller transportierten Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.


2. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch Fahrdienst Koller gegengezeichnet wurde (vgl. § 4 Ziffer 6).


3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind Farhdienst Koller umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.


4. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schliesslich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.

5. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährigen Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden., welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von Fahrdienst Koller oder dritten Personen entstehen. Dies gilt imbesonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel, Tabakwaren oder Flüssigkeiten entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird Fahrdienst Koller neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.

 

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Verwendung der erfassten Informationen:

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Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist Ahrensburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lübeck.

 

Annullierung

Kann ein Transfer aus Gründen, die außerhalb jeglicher Einflussmöglichkeiten (wie z.B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Schnee, Eis, außergewöhnliche Naturgewalten usw.) nicht durchgeführt werden, so erhalten Sie schnellstmöglich eine Information.

 

Salvatorische Klausel


Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

 

Fahrdienst Koller